Durch Einführung
eines zeitlich befristeten Fischereischeins (Tou-ristenfischereischein)
haben Hobby- und Urlaubsangler die Mög-lichkeit ohne
großen Zeitaufwand für die Fischereischeinprüfung
der Anglerei nach zugehen. Der Touristenfischereischein für
die Ostsee kann einmal im Jahr für einen Zeitraum bis
zu 28 Tagen erteilt werden. Es können Angelfreunde anderer
Bundesländer, Staaten und Angelfreunde aus dem Land Mecklenburg-Vorpom-mern
den Touristenfischereischein beantragen. Der Touristen-fischereischein
kostet 20,- Euro und wird von den örtlichen Ord-nungsbehörden
(Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittel-sicherheit
und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern) erteilt. Der Fischereischein
gilt nur im Land Mecklenburg-Vorpommern. Für die Erteilung
des zeitlich befristeten Fischereischeins ist bei der Ordnungsbehörde
folgendes vorzulegen:
· Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Touristenfischereischeins
· Personalausweis
In Mecklenburg-Vorpommern werden 2 Dokumente zum Angeln benötigt:
Fischereischein und Angelerlaubnis.
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