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Touristenfischereischein

 

 

Durch Einführung eines zeitlich befristeten Fischereischeins (Tou-ristenfischereischein) haben Hobby- und Urlaubsangler die Mög-lichkeit ohne großen Zeitaufwand für die Fischereischeinprüfung der Anglerei nach zugehen. Der Touristenfischereischein für die Ostsee kann einmal im Jahr für einen Zeitraum bis zu 28 Tagen erteilt werden. Es können Angelfreunde anderer Bundesländer, Staaten und Angelfreunde aus dem Land Mecklenburg-Vorpom-mern den Touristenfischereischein beantragen. Der Touristen-fischereischein kostet 20,- Euro und wird von den örtlichen Ord-nungsbehörden (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittel-sicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern) erteilt. Der Fischereischein gilt nur im Land Mecklenburg-Vorpommern. Für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist bei der Ordnungsbehörde folgendes vorzulegen:

· Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Touristenfischereischeins
· Personalausweis

In Mecklenburg-Vorpommern werden 2 Dokumente zum Angeln benötigt: Fischereischein und Angelerlaubnis.

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